Das ist preiswert! Ist es seinen Preis wert?
Ihr Immobiliensachverständiger
Was mich in Sachen Immobilienbewertungen zum idealen Fachmann an Ihrer Seite macht:
langjährige Erfahrung, detaillierte Branchenkenntnisse, umfangreiches Fachwissen.
Seit 1987 bin ich erfolgreich in der Immobilienwirtschaft tätig. Zu meinen Auftraggebern zählen Privatleute, Gewerbetreibende, Banken und Behörden. Sie alle schätzen meine hohe Expertise als diplomierter Sachverständiger (DIA) und mein großes Engagement als begleitender Immobilienexperte. Meine besonderen Stärken: Tatkraft, visionäre Vorstellungskraft und Kommunikation. Ich informiere als Sprecher auf großen Fachmessen über aktuelle Trends und Entwicklungen auf dem Immobiliensektor, halte Vorträge für interessiertes Publikum und führe verschiedene Fortbildungsmaßnahmen in der Immobilienwirtschaft durch.
Schnell, fachkundig, unparteiisch.
Erfahrung seit 2000
Jahre Erfahrung
zufriedene Kunden
Gutachten
Einkaufsberatungen
Faktencheck – Zahlen lügen nicht
Lassen wir die Zahlen sprechen: Über 24 Jahre „Felderfahrung“, über 1546 zufriedene Kunden sprechen für sich. Beratung und Betreuung ist nirgendwo wichtiger als beim Kauf einer Immoblie. Nicht nur, weil es sich um hohe Beträge handelt, sondern auch, weil Sie Ihr Leben lang zufrieden in Ihrer Immobilie leben wollen.
Leistungsangebot
Immobiliengutachten und -bewertungen
Verkehrswertermittlung bei Kauf oder Verkauf
Wissen, was es wert ist! Sie planen den Kauf oder Verkauf einer Immobilie? Ich ermittle für Sie den aktuellen Marktwert – schnell, fachkundig, unparteiisch.
Verkehrswertermittlung mit technischen Messgeräten
Messbarer Erfolg beim Immobilienkauf oder -verkauf! Mittels elektronischer Messungen erhalten Sie präzise Angaben zu den unterschiedlichsten Wertfaktoren Ihrer Immobilie (Fläche, Bauqualität, Feuchtigkeit, Geräuschpegel, Wärmebrücken etc.).
Verkehrswertermittlung für Mieten und Pachten
Alles im Miet-„Rahmen“? Mieterhöhung oder Mietminderung? Wertgutachten zu Mieten oder Pachten informieren stichhaltig über die aktuelle Marktlage.
Verkehrswertermittlung in Streitfällen
Einstimmigkeit bei Unstimmigkeiten – ob bei Erbstreitigkeiten, Vermögens-auseinandersetzungen, Firmenaufteilungen oder Fusionen: mit einem Immobilien-gutachten schaffen Sie für jede Partei neutrale Fakten!
Gegenstand der Wertermittlung
Immobilien:
Ein- und Mehrfamilienhäuser
Eigentumswohnungen
Gewerbeimmobilien
Sonstige Liegenschaften
Grundstücke:
bebaute Grundstücke
unbebaute Grundstücke
Dingliche Rechte an Grundstücken:
Lasten (z.B. Nießbrauch, Erbbaurecht)
Verfügungsbeschränkungen (z.B. Sanierungsvermerk)
Vormerkungen (z.B. Rangvorbehalt)
Erst der Wert macht den Preis!
Einkaufsberatung
Immobilienkaufberatung und -kaufabwicklung
Meine Berufung: Ihre Betreuung! Und zwar vom ersten Beratungsgespräch an bis zur Unterzeichnung des Kaufvertrags beim Notar – damit Sie ein so anspruchsvolles Geschäft wie den Kauf einer Immobilie sicher unter Dach und Fach bringen: ohne Risiken, ohne Kostenfallen, ohne böse Überraschungen! Im Rahmen einer Vor-Ort-Begehung Ihrer Wunschimmobilie ermittle ich für Sie einen realistischen Kaufpreis. Ich berate Sie ausführlich über alle relevanten Werteigenschaften, (z.B. Grundbucheinträge, Lage, Baumängel, Bauschäden) führe für Sie die strategischen Preisverhandlungen mit dem Verkäufer und lege wichtige Grundrahmenbedingungen für die Vertragsgestaltung fest. Kurz: Für einen rundum professionell abgewickelten Immobilienkauf agiere ich für Sie als ständiger Fachmann an Ihrer Seite!
Ihre Vorteile: Professionalität zahlt sich aus!
Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie geht es um hohe Summen. Das heißt auch: Bei falschen Werteinschätzungen und unvollständiger Klärung rechtlicher Rahmenbedingungen drohen hohe Verluste. Als erfahrener Immobilien-sachverständiger an Ihrer Seite schütze ich Sie vor Fehlinvestitionen und führe Ihr Immobiliengeschäft für Sie finanziell zum Erfolg!
genaue Kenntnis des aktuellen Marktwerts
Einkaufsberatung
Vor-Ort-Begehung Ihrer Immobilie
Beratung über Werteigenschaften
Prüfung rechtlicher Rahmenbedingungen
Erstellung Basis-Wertgutachten
strategische Gesprächsführung mit Käufer und Verkäufer
Führung der Preisverhandlungen
Vorgabe von Vertragsbestandteilen für Kaufvertrag
Eine Investition in Wissen bringt noch immer die besten Zinsen.
– Benjamin Franklin
Partner
Zusammenkommen ist ein Beginn, zusammenbleiben ist ein Fortschritt, zusammenarbeiten ist ein Erfolg.
Deshalb arbeite ich seit Jahren mit den Partnern zusammen, die ich kenne und schätze. Warum? Weil jeder auf seinem Gebiet sein Bestes gibt und sich unsere Kompetenzen somit ergänzen: Ob als Dienstleister für aktuelle Immobiliendaten (on-geo), als Ausbildungs und Fortbildungsstätten (DIA, Sprengnetter) oder als Überregionaler Verbundpartner mit über 30 Sachverständigen (der hausinspektor).
Immobilien? Nie ohne Sachverstand!
Service
Checklisten: PDF-Download
Bereiten Sie sich optimal vor – mit den von mir zur Verfügung gestellten Checklisten („Anforderungen“, „Erstbesichtigung“, „Zustand“ und „Übergabe“). Geben Sie einfach folgende Daten ein und Sie erhalten einen Downloadlink der PDFs. Dieser Service ist absolut kostenfrei!
Honorar und Rechtliche Grundlagen
Individuelle Verkehrswertgutachten nach Maß: Die Entscheidung für ein Gutachten ist abhängig vom Verwendungszweck. Ganz gleich, ob eine kurze Stellungnahme zur Vorbereitung auf einen Immobilienkauf oder ein ausführliches Gerichtsgutachten: Sie erhalten von mir stets ein in Art und Umfang optimal auf Ihre individuellen Anforderungen abgestimmtes Gutachten. Welche Variante der Honoarberechnung für Sie am günstigsten ist, lässt sich gerne nach Rücksprache gemeinsam erörtern. Folende Möglichkeiten stehen zur Wahl: Stundensatz, Honorartafel, pauschales Honorar.
- Die Mindest- und Höchstsätze der Honorare für die Ermittlung des Wertes von Grundstücken, Gebäuden und anderen Bauwerken oder von Rechten an Grundstücken sind in der nachfolgenden Honorartafel festgesetzt.
- Das Honorar richtet sich nach dem Wert der Grundstücke, Gebäude, anderen Bauwerken oder Rechten, der nach dem Zweck der Ermittlung zum Zeitpunkt der Wertermittlung festgestellt wird; bei unbebauten Grundstücken ist der Bodenwert ma gebend. Sind im Rahmen einer Wertermittlung mehrere der in Absatz 1 genannten Objekte zu bewerten, so ist das Honorar nach der Summe der ermittelten Werte der einzelnen Objekte zu berechnen.
- §16 Abs.2 und 3 gilt sinngemäß.
- Wertermittlungen können nach Anzahl und Gewicht der Schwierigkeiten nach Absatz 6 der Schwierigkeitsstufe der Honorartafel nach Absatz 1 zugeordnet werden, wenn es bei Auftragserteilung schriftlich vereinbart worden ist. Die Honorare der Schwierigkeitsstufe können bei Schwierigkeiten nach Absatz 5 Nr. 3 überschritten werden.
- Schwierigkeiten können insbesondere vorliegen
- bei Wertermittlungen
- für Erbbaurechte, Nießbrauchs- und Wohnrechte sowie sonstige Rechte,
- bei Umlegungen und Enteignungen,
- bei steuerlichen Bewertungen,
- für unterschiedliche Nutzungsarten auf einem Grundstück,
- bei Berücksichtigung von Schadensgraden,
- bei besonderen Unfallgefahren, starkem Staub oder Schmutz oder sonstigen nicht unerheblichen Erschwernissen bei der Durchführung des Auftrages,
- bei Wertermittlungen, zu deren Durchführung der Auftragnehmer die erforderlichen Unterlagen beschaffen, überarbeiten oder anfertigen muß, zum Beispiel
- Beschaffung und Ergänzung der Grundstücks-, Grundbuch- und Katasterangaben,
- Feststellung der Roheinnahmen,
- Feststellung der Bewirtschaftungskosten,
- örtliche Aufnahme der Bauten,
- Anfertigung von Systemskizzen im Maßstab nach Wahl,
- Ergänzung vorhandener Grundriß- und Schnittzeichnungen;
- bei Wertermittlungen
- für mehrere Stichtage,
- die im Einzelfall eine Auseinandersetzung mit Grundsatzfragen der Wertermittlung und eine entsprechende schriftliche Begründung erfordern.
- Die nach den Absätzen 1, 2, 4, und 5 ermittelten Honorare mindern sich bei
- überschlägigen Wertermittlungen nach Vorlagen von Banken und Versicherungen um 30 v.H.,
- Verkehrswertermittlungen nur unter Heranziehung des Sachwerts oder Ertragswerts um 20 v.H.,
- Umrechnungen von bereits festgestellten Wertermittlungen auf einen anderen Zeitpunkt um 20 v.H.
- Wird eine Wertermittlung um Feststellungen ergänzt und sind dabei lediglich Zugänge oder Abgänge beziehungsweise Zuschläge oder Abschläge zu berücksichtigen, so mindern sich die nach den vorstehenden Vorschriften ermittelten Honorare um 20 vom Hundert. Dasselbe gilt für andere Ergänzungen, deren Leistungsumfang nicht oder nur unwesentlich über den einer Wertermittlung nach Satz 1 hinausgeht.